Immobilienerwerb in Bulgarien
Bevor Sie sich mit dem Thema
Immobilienerwerb in Bulgarien beschäftigen, sollten Sie in allen Ansätzen
folgendes berücksichtigen:
Immobilieneigentum in Bulgarien erlangen Sie nur und
ausschließlich über einen Notarvertrag, der infolge durch das zuständige
Grundbuchamt gesiegelt wird. Dieser Notarvertrag muss unter anderem nicht nur
die zu kaufende Immobilie genau beschreiben, sondern auch deren Nachbarn lt.
Katasterplan und den Steuerschätzwert. Grundsätzlich gilt: “Sie kaufen
– wie gesehen!“
Das bulgarische Eigentumsrecht an Immobilien schreibt nicht
die zwingende Einheit zwischen Grund und Boden und der darauf befindlichen
baulicher Substanz vor. Mithin muss der grundbuchlich eingetragene Eigentümer
eines Hauses nicht auch automatisch grundbuchlicher Eigentümer des Grund und
Bodens sein. Als Eigentumsnachweis gilt nicht –wie zum Beispiel in
Deutschland- der Grundbuchauszug, sondern der letzte für die Immobilie
abgeschlossene Notarvertrag.
Sofern Sie, aus welchen Gründen auch immer, einen
Immobilienvertrag nicht in einem Zug abwickeln, z.B. weil Sie auf die
Eintragung der Firma in das Register warten müssen, können Sie die gewünschte
Immobilie durch einen Vorvertrag sichern. Wissen muss man jedoch, daß ein
Vorvertrag nur gegen Zahlung eines Anzahlungsbetrages Rechtsgültigkeit
besitzt. Die vereinbarte Summe der Anzahlung muss für den Verkäufer Ihre
ernsthaften Absichten des Endvertrages deutlich machen. Die gängigsten
Beträge diesbezüglich liegen zwischen 20 und 30 % des Kaufpreises und sind
bei Vorvertragsabschluß zahlbar. Zahlungen auf ein bulgarisches Anderkonto
sind möglich, jedoch bei kleineren Immobilienwerten nicht unbedingt üblich.
Der vereinbarte Kaufpreis ist bei Abschluß des Kaufvertrages
vor dem Notar nachzuweisen. Zum gleichen Zeitpunkt sind auch die
Grunderwerbssteuer, Grundbuchänderungskosten und die Notargebühren in
bulgarischer Währung zahlbar. Nach Rechtsprüfung des Vertrages durch die
zuständige Behörde und abschließender Siegelung sind Sie zumeist binnen 24
Stunden rechtmäßiger, im Grundbuchregister eingetragener Eigentümer der
Immobilie.
Zur Prüfung des Eigentumsnachweises und zur
Vertragsabwicklung sollten Sie in jedem Fall fachkundige und mit den landesüblichen
Praktiken und der Sprache vertraute Hilfe zu Rate ziehen.
Außerdem ist es jedem Ausländer untersagt, privat Grund und
Boden in Bulgarien zu erwerben. Im Klartext heißt es, man muss einen
„Bulgaren“ haben oder schaffen, um zum Ziel zu kommen. Dabei geht
es aber ausschließlich um den Grund und Boden, nicht um das, was darauf
gebaut wurde. Die gesamte bauliche Substanz kann direkt von jedermann, also
auch von jedem Ausländer gekauft werden.
Wir empfehlen Ihnen zwei sichere Wege zum Erwerb der
Immobilie als Ganzes:
Nr.: 1
Man schafft selbst einen „Bulgaren“, soll heißen
man schafft eine „juristische Person“. Dazu muß man wissen, daß
das Gesetz hinsichtlich der Kaufbeschränkungen keinen Unterschied zwischen
natürlichen und juristischen Personen macht. Wie gesagt, eine bulgarische
Person, gleich welcher Art, kann in Bulgarien ohne Einschränkung alles,
mithin auch das Grundstück kaufen.
Die juristische Person, z.B. in Form einer
Kapitalgesellschaft als GmbH / Ltd. gegründet und in Bulgarien registriert,
dessen Kapitaleigentümer jeder Ausländer zu 100 % sein kann, kauft mit dieser
Firma das Immobilienobjekt als Ganzes. Über den Umweg der eigenen Firma
erlangt der ausländische Käufer somit das alleinige Eigentum an der
Immobilie. Dem Gesetz ist genüge getan und das Ziel ist erreicht.
Nr.: 2
Man beteiligt sich an eine in Bulgarien registrierte Firma,
die bereits Eigentümer des Grund und Bodens ist oder diesen kauft oder
schließt mit dieser Firma entsprechende Notarverträge hinsichtlich der
Immobilie ab. Dieser Weg korrespondiert mit Nr.1, weil es aber auch keinen
anderen Weg gibt, als daß eine natürliche oder eine juristische bulgarische
Person kauft.
Lassen
Sie sich von uns den geeignetsten Weg hinsichtlich Ihrer speziellen
Interessen im Lande in einem persönlichen Beratungsgespräch aufzeigen.
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Der unbare
Zahlungsverkehr gehört in Bulgarien genau so wenig zur Normalität wie die
Tatsache, daß nur ein begrenzter Anteil der Bevölkerung über ein Bankkonto
verfügt. In den meisten Regionen des Landes kommt Ihnen entweder der
Leistungsträger persönlich ins Haus gelaufen, um z.B. die Verbrauchskosten
für Strom und Wasser zu kassieren, oder Sie müssen sich selbst auf den Weg
zum Versorger machen, um Geld loszuwerden. Ähnlich verhält es sich bei
Vertragsverhältnissen mit Mietern oder dem Vermieter und
Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Behörden. Eine direkte Zahlung vom
Ausland aus ist in der Regel überhaupt nicht möglich. Daher haben wir uns
entschlossen unseren Kunden diesen Service anzubieten.
Der Leistungsumfang beinhaltet :
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Versicherung
Zum Schutz Ihres Eigentums unterbreiten wir Ihnen gern
Versicherungsangebote unserer Partner. Wissen sollte man jedoch, daß das
Versicherungswesen in Bulgarien noch ganz am Anfang der Entwicklung, quasi in
den “Kinderschuhen“ steckt. Daher haben wir uns entschlossen
vorerst nur mit Versicherungsgesellschaften zusammenzuarbeiten, die eine
westeuropäische Kapitalbeteiligung aufweisen. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
hin unterbreiten wir Ihnen aber auch selbstverständlich gern von jeder
anderen bulgarischen Versicherungsgesellschaft ein Angebot.
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Objektschutz
– und bewachung
In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, Ihr Objekt
dauerhaft durch Mitarbeiter bewachen zu lassen, in die Routine einer mobilen
Objektbereitschaft oder durch die Installation eines
Fernsignalisierungssystems Ihr Objekt in den Objektschutz einer dafür geeigneter
Firmen zu integrieren.
Auf Anfrage unterbreiten wir Ihnen hierfür gern ein Angebot oder vermitteln
Ihnen geeignete Partner.
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